Alle Bundesländer sind gesetzlich verpfichtet, behandlungsbezogene (klinische) Krebsregister einzurichten. Die Daten der Krebsregister geben Auskunft über die Krebshäufgkeit und -verteilung im jeweiligen Bundesland, aber auch zu Behandlungen und Krankheitsverläufen. Zusätzlich helfen die Daten bei der Forschung zu Ursachen der Krebserkrankungen sowie bei der Bewertung und Planung von Früherkennungsmaßnahmen. Sie dienen aber auch der weiteren Verbesserung etablierter und der Entwicklung neuer Krebstherapieverfahren. Sie helfen zudem, die Qualität der Versorgung zu bewerten und Verbesserungspotenzial zu erkennen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt das Bayerische Krebsregister.
Die an meiner Behandlung beteiligten medizinischen Einrichtungen können sich vollständig über die Erkrankung eines Einzelenen informieren und sich untereinander abstimmen. Diese Daten sind eine wertvolle Grundlage für die Qualitätssicherung jeder Behandlung. Die Erfahrungen bei der Behandlung aller Patientinnen und Patienten, deren Daten im Rahmen der Krebsregistrierung erfasst werden, stehen den an meiner Behandlung beteiligten Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.
Auskunftsrecht
Patientinnen und Patienten haben das Recht, jederzeit vom LGL zu erfahren, ob bzw. welche Daten zu sich selbst gespeichert sind. Dies schließt auch Informationen darüber ein, ob und gegebenenfalls von wem hierzu in den zehn vorhergehenden Jahren Datenabrufe erfolgt sind.
Nach zehn Jahren wird das Protokoll über die Datenabrufe gelöscht.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, jederzeit schriftlich – entweder direkt bei der Vertrauensstelle des Bayerischen Krebsregisters oder über meine Ärztin oder meinen Arzt – der dauerhaften Speicherung meiner bereits erfassten und künftig eingehenden Identitätsdaten (Name, Anschrift, Krankenversichertennummer) zu widersprechen.
Dann werden Ihre Identitätsdaten pseudonymisiert, sobald sie für Zwecke der verpfichtenden Qualitätssicherung, Abrechnung oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht mehr benötigt werden.
Dafür müssen Sie den beigefügte Widerspruchsformuar ausfüllen und beim behandelnden Arzt abgeben oder direkt an LGL einsenden. (siehe Infoflyer)