Entlassmanagement:
In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere
Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende
Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.
Aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder
Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken-/ Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Entlassung vorzubereiten und, ggf. in Absprache mit der Kranken-/ Pflegekasse, eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren. Selbstverständlich werden wir Sie jederzeit über alle Maßnahmen des sogenannten Entlassmanagements informieren und beraten, gerne auch in Abstimmung mit ihren Angehörigen.
Verantwortlich für das Entlassmanagement ist der Chefarzt bzw. die Stationsleitung der jeweiligen Abteilung.