HAUSORDNUNG WÄHREND DER CORONAVIRUS-PANDEMIE,
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN. Stand: 30.06.2022
Kein Zutritt mit Corona-typischen Symptomen!
MNS- bzw. FFP2-Masken-Pflicht - bitte selbst mitbringen! Hauseigene Hygieneregeln sind einzuhalten.
Besucher:innen:
Für Besucher:innen der Haßberg-Kliniken an den beiden Standorten Haßfurt und Ebern gilt die 1G-Regel. Konkret bedeutet dies, dass allen Personen Zutritt gewährt wird, unabhängig davon ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen sind. Allerdings muss bei jedem Besuch ein aktueller, negativer Testnachweis von einer zertifizierten Teststelle vorgelegt werden.Selbsttests sind nicht erlaubt (Antigen-Schnelltest 24h oder PCR-Test 48h gültig).
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. Juli 2022 keine kostenlosen Tests mehr für Besucher anbieten können! Nutzen Sie bitte die Testmöglichkeiten im Landkreis unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/testzentrum.html . Um den Anspruch für einen kostenlosen Test glaubhaft zu machen, benötigen Sie einen Berechtigungsschein, der bei der Pforte/ZNA/qualido ausgegeben wird oder eine ausgefüllte Selbstauskunft.
Hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Besuche bei Schwerstkranken und Patienten am Lebensende und im Einzelfall nach Rücksprache mit dem Chefarzt. Hier ist in Einzelfällen ein Test über die ZNA möglich.
Jeder Patient kann für die Dauer seines Aufenthalts 4 Personen benennen, die als Besucher zugelassen sind. Pro Tag darf allerdings nur 1 Besucher kommen. Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde pro Tag während der Besuchszeiten zwischen 13.00 Uhr - 18.00 Uhr. Eine vorherige telefonische Terminabstimmung über die jeweilige Station ist in jedem Fall erforderlich.
Diese Regelung gilt nicht für die Geriatrie und die Intensivstation – hier sind Besuche nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Chef- oder Oberarzt möglich.
Besuche bei Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sind nicht gestattet.
Patient:innen:
- Aufnahme von stationären Notfallpatienten = PCR + PoC - Schnelltest
Aufnahme von elektiven (zur OP geplanten) stationären Patienten = PCR-Test 2 Tage vor Aufnahme, PoC-Test bei Aufnahme
Aufnahme von Patienten zur ambulanten OP = PoC - Schnelltest (bei Symptomatik zusätzlich PCR-Test)
Eine notfallmäßige Behandlung erfolgt immer - unabhängig vom Impfstatus oder von der Vorlage eines Nachweises.
- Begleitpersonen:
Eine Begleitperson als Dolmetscher/Betreuer bei einem kognitiv eingeschränkten Patienten bzw. im Einzelfall nach Absprache mit der Station ist zugelassen. Es gilt die 1G-Regelung, die Vorlage eines offiziellen Testnachweises (PoC 24h / PCR 48h gültig) ist erforderlich.
- Werdende Väter:
Werdende Väter sind zur Geburt mit Vorlage eines gültigen Testnachweises willkommen. Dies gilt auch für den Besuch von Wöchnerinnen. In Einzelfällen sind Tests über die ZNA möglich.
- Dienstleister:
Dienstleister wie Post, Apotheke, Konsilärzte, Seelsorge, Therapeuten, Sprachlehrer, Wartungstechniker oder Sanitätshäuser können einen Selbsttest mitbringen und vor Ort mit dem Formular: "FM Dokumentation PoC-Antigen-Schnelltests für Abrechnungszwecke" nachweisen.
Ausnahme: BRK (das BRK-Personal unterliegt einem regelmäßigen eigenen BRK-Screeningverfahren)
Bei jedem Zutritt ist jeweils ein negatives Testergebnis sowie ein Identifikationsnachweis (bspw. Vorzeigen des Personalausweises) zu erbringen.
Bitte beachten Sie die geltenden Hygieneregeln (Händedesinfektion, 1,5 m Abstand) und bringen Sie Ihre eigene FFP-2 Maske oder MNS mit!
Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten. Vielen Dank!
Ihre Haßberg-Kliniken
Aktuelle Informationen zur COVID-19-Epidemie finden Sie auf der Website des Landratsamts Haßberge unter:
https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/corona-virus.html