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ENTLASSMANAGEMENT

Ihre Entlassung:

Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie wieder nach Hause entlassen. Dazu erhalten Sie vom Pflegepersonal einen vorläufigen- bzw. endgültigen Arztbrief, den Sie bitte Ihrem Hausarzt überreichen. Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, denken Sie bitte daran, evtl. angefallene Gebühren (Eigenbeteilung) an der Pforte zu bezahlen.

Entlassmanagement:

In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere
Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende
Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.
Aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder
Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken-/ Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Entlassung vorzubereiten und, ggf. in Absprache mit der Kranken-/ Pflegekasse, eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren. Selbstverständlich werden wir Sie jederzeit über alle Maßnahmen des sogenannten Entlassmanagements informieren und beraten, gerne auch in Abstimmung mit ihren Angehörigen.

Verantwortlich für das Entlassmanagement ist der Chefarzt bzw. die Stationsleitung der jeweiligen Abteilung.

Einwilligungserklärung:

Für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse muss eine Einwilligungserklärung vorliegen, mit der Sie diesem Procedere und der damit verbundenen Datenübermittlung zustimmen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus zur Unterschrift vorgelegt.

Sollten Sie kein Entlassmanagement und/oder nicht die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse wünschen, müssen Sie keine Einwilligung erteilen. Ebenso kann eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit wiederrufen werden.

Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies allerdings dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Für Rückfragen:

Telefon 09521 / 28 2235

Montag - Freitag von 9 bis 19 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 14 Uhr

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